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Zusammenfassung

Bei der gerichtlich-chemischen Untersuchung von Leichenteilen auf organische Gifte konnte in 2 Fällen Bernsteinsäure in größerer Menge isoliert werden. In dem einen Fall wurden aus 807 g Organteilen 60 mg, im zweiten Fall aus 1886 g Leichenteilen 190 mg Bernsteinsäure gewonnen. In diesem Falle wurde auch die Verteilung der Bernsteinsäure in den einzelnen Organen, und zwar im Magen und Darm samt Inhalt, in der Leber, Niere, Lunge und Hirn quantitativ bestimmt.

Da eine vermehrte Bildung der Säure im intermediären Stoffwechsel oder eine Zufuhr durch Früchte oder die absichtliche Verabreichung höchstunwahrscheinlich ist, läßt sich das Auftreten so großer Mengen von Bernsteinsäure wohl nur dadurch erklären, daß sie durch Fäulnis der Organe unter Mitwirkung von Mikroorganismen entstand. Auffallend ist dabei nur der Umstand, daß trotz der großen Zahl von uns durchgeführter Leichenteiluntersuchungen das Vorkommen der Bernsteinsäure nicht schon öfter beobachtet werden konnte.

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Verdino, A. Bernsteinsäure aus Leichenteilen. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 22, 384–386 (1933). https://doi.org/10.1007/BF01752928

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