In:
Zeitschrift für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Hogrefe Publishing Group, Vol. 33, No. 4 ( 2005-10), p. 295-305
Abstract:
Zusammenfassung: Fragestellung: Befragungen zur Erfassung von selbsteingeschätzten Verhaltensauffälligkeiten, emotionalen Auffälligkeiten sowie körperlichen Beschwerden von Kindern und Jugendlichen mit dem Youth Self-Report (YSR) werden sowohl in Familienhaushalten als auch in Schulen durchgeführt. Ziel der Studie war die Untersuchung der Effekte beider Settings auf die Prävalenz von Symptomen. Methode: Die Daten aus zwei Schulbefragungen wurden untereinander und mit einer Haushaltsbefragung verglichen (13-18-jährige Jugendliche). Für einen internationalen Vergleich wurden Untersuchungen aus Schweden und Griechenland einbezogen. Es wurden statistische Signifikanzen für die Mittelwertunterschiede sowie Effektstärken berechnet. Ergebnisse: Die Schulbefragungen führten systematisch zu einem deutlich höheren Niveau der Prävalenzen von Symptomen als Haushaltsbefragungen. Dieser Effekt war für fast alle Dimensionen des YSR nachweisbar. Das Ergebnis stützt die Annahme, dass das Befragungsdesign, insbesondere die Befragungssituation «Klassenzimmerbefragung in Schulen» bei schriftlichen Befragungen mit dem YSR einen erheblichen und bisher unterschätzten Einfluss auf das Ergebnis hat, in diesem Fall auf die selbsteingeschätzten Befindens- und Verhaltensauffälligkeiten. Schlussfolgerungen: Der Einfluss des Befragungssettings auf die Untersuchungsergebnisse von schriftlichen Umfragen ist von größerer Bedeutung als bisher angenommen wurde. Die spezifischen Einflüsse verschiedener Settings auf die Ergebnisse von Befragungen mittels YSR sollten weiter untersucht werden. In zukünftigen Studien müssen die Effekte durch das Befragungsdesign in Planung, Interpretation und Folgerungen berücksichtigt werden.
Type of Medium:
Online Resource
ISSN:
1422-4917
,
1664-2880
DOI:
10.1024/1422-4917.33.4.295
Language:
German
Publisher:
Hogrefe Publishing Group
Publication Date:
2005
detail.hit.zdb_id:
2083294-1
SSG:
2,1
Permalink