In:
LaboratoriumsMedizin, Walter de Gruyter GmbH, Vol. 30, No. 4 ( 2006-08-01), p. 230-233
Abstract:
Der Patient hat aus Behandlungsvertrag und/oder Deliktsrecht Anspruch darauf, dass ihm eine dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechende Diagnostik, hier Labordiagnostik, gewährt wird. Das heißt, nicht eine Maximaldiagnostik, sondern eine einen ausreichenden medizinischen Standard erreichende Diagnostik, ausgerichtet an den medizinischen Erfordernissen. Dies hängt nicht von der Technologie – Point-of-Care-Tests (POCT) oder nicht – ab. Eine Ausnahme kann nur in eng begrenzten Ausnahmesituationen in Betracht kommen, wenn die Alternative gar kein Testergebnis ist oder ein qualitativ schlechtes Ergebnis, das dennoch die Diagnosefindung befördert.
Type of Medium:
Online Resource
ISSN:
1439-0477
,
0342-3026
DOI:
10.1515/JLM.2006.028
Language:
English
Publisher:
Walter de Gruyter GmbH
Publication Date:
2006
detail.hit.zdb_id:
2081704-6
detail.hit.zdb_id:
2909042-8
SSG:
15,3
Permalink