In:
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Walter de Gruyter GmbH, Vol. 49, No. 1 ( 2020-02-07), p. 35-61
Kurzfassung:
In einer Entscheidung vom 30. April 2018 hat der 2. Zivilsenat des BGH die Vertretungsmacht des Aufsichtsrats nicht nur anerkannt, wenn es um die Erteilung eines Auftrags an einen Experten gemäß § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG zur Durchführung einer internen Untersuchung geht, sondern auch, wenn es anschließend mit dem Experten zum Rechtsstreit über die Auftragsdurchführung kommt. Die Rechtsfortbildung des BGH begrenzt die allgemeine Vertretungsmacht des Vorstands und stützt sich auf das Gebot der Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Aufsichtsrats bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsaufgabe gegenüber dem Vorstand. Das Urteil stärkt die Position des Aufsichtsrats und ist auch bei der Ausübung der Kompetenzen des Aufsichtsrats jenseits von § 111 Abs. 2 Satz 2 AktG von Bedeutung. Der Beitrag analysiert diese Auswirkungen des Urteils.
Materialart:
Online-Ressource
ISSN:
1612-7048
,
0340-2479
DOI:
10.1515/zgr-2020-0003
Sprache:
Unbekannt
Verlag:
Walter de Gruyter GmbH
Publikationsdatum:
2020
ZDB Id:
2137403-X
ZDB Id:
120447-6
SSG:
2
SSG:
3,2
Permalink