DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-11 |
Das BEHG begründet einen auf die Sektoren Verkehr und Wärme beschränkten nationalen Brennstoffemissionshandel und erstreckt sich daher nicht auf die Verbrennung von Siedlungsabfällen. Diese wird auch von der EU-KlimaschutzVO ausgenommen, deren Realisierung das BEHG dient. Dabei haben das EU-Klimaschutz-, Abfall- und Steuerrecht eine Ausschlussfunktion für den nationalen Brennstoffemissionshandel im Hinblick auf Siedlungsabfälle. Abfälle sind keine Energieerzeugnisse nach dem EnergieStG und damit auch keine Brennstoffe nach dem BEHG.
Im vorliegenden Beitrag (Teil 1 von 2) wird der aktuelle Stand der Diskussionen zur Einbeziehung der Abfallwirtschaft in das BEHG beschrieben. Nach Ansicht der Autoren wäre die vollständige Einbeziehung aller thermisch behandelten Abfälle weder rechtlich gegeben noch sachgemäß. Nimmt man diesen Fall dennoch an, muss man nach den bisher vorliegenden offiziellen Dokumenten – es fehlen noch wesentliche politische und rechtliche Grundlagen – von einer Worst-Case-Betrachtung ausgehen. Demnach könnten rund 40 Mio. t Abfall mit rund 24 Mio. t Treibhausgasemissionen betroffen sein. Im Teil 2 werden die bei diesem Szenario durch das BEHG für die Abfallwirtschaft entstehenden Kosten abgeschätzt und die wichtige Frage der Lenkungswirkung sowohl mit Blick auf den Zweck des Gesetzes als auch mögliche Auswirkungen auf die Abfallwirtschaft diskutiert (Müll und Abfall Ausgabe 12-2020).
Als erste deutsche Stadt strebt die Landeshauptstadt Kiel an, „Zero Waste City“ zu werden. Im jetzt verabschiedeten Zero Waste-Konzept sind dafür konkrete Ziele zur Abfallreduktion, zur Erhöhung der Wiederverwendung und zur Verbesserung der Abfalltrennung verankert, welche sich Kiel im Zeithorizont von 2025 bis 2050 setzt. Dieser Beitrag zeigt zunächst wie der Beschluss, „Zero Waste City“ werden zu wollen, in der Landeshauptstadt Kiel zustande gekommen ist. Darüber hinaus wird ein Einblick in den Ziel- und Maßnahmenkatalog, als zentrales Element des Zero Waste-Konzepts, gegeben, in dessen Rahmen spezifische Maßnahmen ausgewählt wurden, um die gesetzten Ziele bestmöglich zu erreichen.
Neben dem bisher üblichen Umgang mit ausgedienten, elektronischen Geräten (E-Schrott – Sammlung & Recycling) steht zunehmend die Verlängerung von deren Nutzungsdauer im Fokus neuer Strategien, um den Abfall aus dieser Produktkategorie erheblich zu vermindern. Reparaturen defekter Geräte sind, neben der Weitergabe als Gebrauchtgeräte, ein wichtiger Baustein in einer Kreislaufwirtschaft, die sich nicht nur auf die Rückgewinnung von Materialien fokussiert, sondern auch auf die Verminderung des Abfalls. Die Kriterien, die die Nutzer bei ihrer Entscheidung für die Reparatur eines Gerätes alternativ zum Kauf eines Neugeräts zugrunde legen, wurden bisher nur in wenigen Untersuchungen erforscht. Dabei sind diese Informationen essentiell, um Maßnahmen zu entwickeln, die eine Steigerung der Nutzungsdauer elektronischer Geräte durch vermehrte Reparaturen weitreichend bewirken können.
In Europa sind rund 1.200 Sortieranlagen in Betrieb, die Kunststoffe vorsortieren. Ihr Input variiert je Land und besteht etwa aus reinen Kunststoffabfällen, Leichtverpackungen oder gemischten trockenen Wertstoffen. Hinzu kommen rund 1.000 Recyclinganlagen, die aus den vorsortierten Kunststoffen überwiegend Granulat produzieren. Diese Kapazitäten werden in den kommenden Jahren deutlich ansteigen, wobei sich das Wachstum je Region deutlich unterscheidet. In Osteuropa beispielsweise ist noch eine Kapazitätssteigerung notwendig, in Deutschland hingegen vor allem eine Steigerung der Effizienz. Einen Boom erlebt die Planung von Projekten für ein rohstoffliches Recycling, bislang existieren aber kaum größere Anlagen, die sich in einem kommerziellen Betrieb befinden. Noch wird der Wettbewerb von regionalen, mittelständischen Entsorgern dominiert. Mit zunehmenden Investitionen ist aber von einem Konzentrationsprozess auszugehen.
Bioabfälle sind eine wertvolle Ressource, die nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz getrennt zu sammeln und zu verwerten sind. Gerade in Großwohnanlagen sind Menge und Qualität der getrennt erfassten Bioabfälle oft unzureichend. Um das zu verbessern, hat das Kompetenzzentrum Bioabfall der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ein Modellprojekt zusammen mit drei Kommunen und der bifa Umweltinstitut GmbH durchgeführt und als Ergebnis eine Arbeitsmappe entwickelt und veröffentlicht. Die modular aufgebaute Arbeitsmappe kann von Abfallwirtschaftsbetrieben und Hausverwaltungen selbstständig angewendet werden. Für Partner in Baden-Württemberg bietet die LUBW zudem eine Initialberatung zur Begleitung von Vor-Ort-Projekten an.
Eine interkommunale Kooperation über Hilfsgeschäfte als Voraussetzung für die Erbringung öffentlicher Aufgaben kann sich als vergabefrei zulässig erweisen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 28.05.2020 (Rs. C-796/18) entschieden. Gleichzeitig hat der EuGH betont, dass eine solche Kooperation nicht zur Besserstellung eines privaten Unternehmens gegenüber anderen führen darf.
Vor einem Jahr wurde bereits alles für die Veranstaltung an der TU Dresden am Institut von Prof. Dr. Christina Dornack (Institut für Abfall- und Kreislaufwirtschaft) geplant, noch im Februar waren alle überzeugt, es würde eine Präsenzveranstaltung geben, dann wurde es aber doch eine Internetkonferenz mit über 60 Abstracts, 20 Präsenzvorträgen, Liveleitungen, Livediskussionen und Livepreisverleihungen (des Wissenschaftspreises der DGAW) sowie 39 aufgezeichneten Filmen der Poster. Veranstalter vor Ort (s. o.) und die Geschäftsstelle der DGAW hatten flexibel und emsig alles umgestellt, angepasst, betreut und störungsfrei die über 130 Teilnehmer über die beiden Tage begleitet.
+++ NABU: Der neue ElektroG-Entwurf: Wichtige Schritte für die bessere Erfassung, kaum Bewegung bei Abfallvermeidung und Reparatur +++ DUH: Novelle des Elektrogesetzes: flächendeckende Sammlung und mehr Wiederverwendung erforderlich +++
+++ Neue Instrumente im Einsatz gegen Vermüllung und Ressourcenverschwendung +++ VKU erstellt ein Dossier zur korrekten Erfassung batteriebetriebener Altgeräte +++ Peter Kurth als BDE-Präsident wiedergewählt +++ Fachtagung der Kommission Bodenschutz beim UBA (KBU) zum Weltbodentag 2020: Kunststoffe in der Umwelt – Ein Problem für unsere Böden, oder nur falscher Alarm? am 3. Dezember 2020 +++
+++ Neue Studie: Waste-to-Energy ist nachhaltige Wirtschaftstätigkeit +++ Mit Recycling den Klimaschutz vorantreiben +++ 30 Jahre Grüner Punkt +++ Phosphor-Recycling aus Klärschlamm: Sichere Entsorgung, Recycling, Klimaschutz und Energieerzeugung unter einem Dach +++
+++ Top-Innovationen des Jahres 2020: 13 Mal Gold beim Deutschen Verpackungspreis 2020 +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: